Afghanistan:

Vier Jahre nach der Machtergreifung durch die Taliban gibt Dr. Alema ein Interview mit Pro Asyl. Dr. Alema hat in Deutschland promoviert, kehrte 2002 nach Afghanistan zurück, um im dortigen Friedensministerium zu arbeiten, wurde nach der Machtergreifung der Taliban aber evakuiert und lebt nun wieder in Deutschland.

»Afghanistan wurde durch die Taliban um Jahrzehnte zurückgeworfen« | PRO ASYL

 

Schutzquote rapide gesunken: Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 bekamen die afghanischen Asylsuchenden zu fast 100 % Schutz zugesprochen durch das BAMF.  Von 95 Prozent im Juni 2024 über noch 80 Prozent im Januar 2025 sank die Quote nun auf rund 50 Prozent im Juni 2025.

Schutzquote rapide gesunken: Immer mehr Afghanen werden im Asylverfahren abgelehnt | PRO ASYL

 

Abschiebungen nach Afghanistan: aus Deutschland und aus dem Iran

Erstmals seit August 2024 und zum zweiten Mal seit der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 wurden am 18.07. afghanische Staatsangehörige in ihr Herkunftsland abgeschoben: 81 Personen, die lt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt „vollziehbar ausreisepflichtig“ und „strafrechtlich in Erscheinung getreten“ sind: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebeflug-dobrindt-afghanistan-100.html

Unter den abgeschobenen afghanischen Geflüchteten waren auch 15 Straftäter aus Bayern, die größtenteils direkt aus der Haft abgeschoben wurden.

Pressemitteilung von Innenminister Herrmann:
https://www.stmi.bayern.de/news/detail/sammelabschiebung-nach-afghanistan-15-schwere-straftaeter-aus-bayern-an-bord/

Einen kritischen Beitrag von Pro Asyl zum Abschiebeflug nach Afghanistan finden Sie hier:
Abschiebung nach Afghanistan trotz bekannter Menschenrechtsverletzungen vor Ort | PRO ASYL

 

Ausweisungen aus Iran
Der Iran weist massenhaft Afghan:innen aus, seit Jahresbeginn bereits mehr als 1,2 Millionen: An Grenzübergängen ist die Lage laut Betroffenen katastrophal. Vor allem für Frauen ist die Abschiebung ins Taliban-regierte Land gefährlich, da sie – sobald sie die Grenze nach Afghanistan überqueren – gegen das Taliban-Gesetz verstoßen, das Frauen untersagt, sich ohne männlichen Begleiter im Land fortzubewegen: https://www.zdfheute.de/politik/ausland/iran-afghanistan-abschiebung-fluechtlinge-100.html

 

Beschaffen von Identitätsdokumenten

Der Münchner Flüchtlingsrat teilt in seinem Newsletter vom Juli 2025 mit, dass sowohl die afghanische Botschaft in Berlin sowie das afghanische Generalkonsulat in München derzeit nicht in der Lage sind, neue afghanische Pässe oder neue afghanische Tazkiras auszustellen, da die diplomatischen Vertretungen Afghanistans über keine Blankopassbücher verfügen und damit die Ausstellung neuer Pässe vollständig zum Erliegen gekommen ist. Diese Situation wird auf unabsehbare Zeit anhalten.

Dies geht aus Schreiben der Botschaft bzw. des Generalkonsulates an afghanische Staatsangehörige von Anfang Juni diesen Jahres hervor.

Diese Information gibt auch der Flüchtlingsrat von Nordrhein-Westfalen heraus:

https://www.frnrw.de/top/afghanistan-derzeit-keine-ausstellung-von-reisepaessen-und-tazkiras-in-botschaft-oder-konsulat-moeglich.html