Update Syrien

  • – Was bedeutet der Machtwechsel in Syrien für schutzsuchende Syrer:innen? 
  • – Müssen aufenthaltsberechtigte Syrer:innen damit rechnen, Deutschland verlassen zu müssen?

Diese Frage lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Momentan hat das BAMF Entscheidungen im Asylverfahren ausgesetzt. Es muss abgewartet werden, wie sich die Lage in Syrien weiterentwickelt.  

Sollte es zu Widerrufsverfahren kommen, d.h. der Schutzstatus aberkannt werden, so muss das BAMF im Einzelfall prüfen, ob noch Schutzgründe bestehen. Im Falle des Widerrufs der Schutzgründe durch das BAMF könne die Betroffenen Klage zum Verwaltungsgericht erheben (mit aufschiebender Wirkung der Klage). 

  • – Dürfen Syrer:innen in ihr Heimatland reisen, um Angehörige zu besuchen und sich die Lage vor Ort anzusehen? 

Heimatreisen sind seit dem “Sicherheitspaket” (einer Reihe von Verschärfungen im Asylrecht) nur angetreten werden, wenn sie “sittlich zwingend geboten” sind, ansonsten besteht die Gefahr des Widerrufs der Schutzgewährung. 

Im Falle Syriens schlug die geschäftsführende Innenministerin Faeser den Bundesländern vor, Heimatreisen von syrischen Schutzberechtigten künftig zu ermöglichen. Das noch nicht umgesetzte Konzept sieht vor, dass sogenannte Erkundungsreisen von syrischen Staatsangehörigen einmal für die Dauer von vier Wochen bzw. zweimal für die Dauer von bis zu zwei Wochen ohne Auswirkungen auf den asylrechtlichen Schutzstatus möglich sein sollen. Diese Heimatreise dürfe ausschließlich dem Zweck dienen, eine Rückkehrmöglichkeit zu überprüfen. 

  • – Hat die Aussetzung der Verfahren Auswirkungen auf den Familiennachzug? 

Nein, Visa-Entscheidungen werden nicht aufgehoben. Es gibt weiterhin Nachzüge von Familienangehörigen. 

  • – Werden Verfahren auf Familienasyl ausgesetzt? 

Ja, diese werden zur Zeit ausgesetzt. Fraglich ist, ob dies rechtmäßig ist, da die Gewährung von Familienasyl nur dann ausgeschlossen ist, wenn der Schutzstatus der Person, von der der Schutz abgeleitet werden soll, zu widerrufen oder zurückzunehmen ist. Dies ist momentan jedoch (noch) nicht der Fall. Betroffene Personen sollten sich diesbezüglich beraten lassen. 

Alle Infos unter https://www.diakonie.de/informieren/blog/falko-behrens/2025/syrerinnen-in-deutschland