Ukraine

Verfestigung von Aufenthaltserlaubnissen: 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Arbeitshilfe für die Beratungspraxis veröffentlicht, die über die Aufenthaltsperspektiven von Geflüchteten aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutzstatus informiert. 

Die Gültigkeit von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG, die die meisten aus der Ukraine geflüchteten Personen besitzen, wurde zuletzt bis zum 4. März 2026 verlängert. In der Beratungspraxis spielt die Frage, welche weiteren Möglichkeiten des Aufenthalts in Deutschland gibt, dennoch schon jetzt eine zunehmende Rolle. Vor diesem Hintergrund werden in der Handreichung der BAGFW Aufenthaltstitel vorgestellt, die neben der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG infrage kommen. Dies umfasst insbesondere: 

  • – Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken 
  • – Aufenthaltserlaubnisse zu Erwerbszwecken 
  • – Aufenthaltsmöglichkeiten aus humanitären Gründen 
  • – Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen 

 https://www.asyl.net/view/arbeitshilfe-der-bagfw-moeglichkeiten-der-aufenthaltsverfestigung-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine  

Wohnberechtigungsschein  

Das Sozialreferat der Stadt Augsburg teilt mit, dass ukrainische Geflüchtete ab sofort keinen Wohnberechtigungsschein mehr beantragen können. Grund hierfür ist eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines der voraussichtliche Aufenthalt im Bundesgebiet für längere Zeit, also mindestens ein Jahr ab Antragstellung, beibehalten werden kann. 

Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete gelten momentan bis zum 26. März 2026, und damit weniger als ein Jahr. 

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat daher vor kurzem darüber informiert, dass derzeit die zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erforderlichen Voraussetzungen des rechtmäßigen Aufenthaltes für ukrainische Geflüchtete, die ihren Antrag ab Anfang März gestellt haben oder künftig stellen möchten, nicht mehr gegeben sind. 

BAMF- Forschungsbericht zu ukrainischen Geflüchteten 

Der Forschungsbericht gibt einen Überblick über die Lebenssituation und Teilhabe von ukrainischen Geflüchteten, insbesondere im Hinblick auf Wohnsituation, Bleibeabsichten, Entwicklung der Sprachkenntnisse und Arbeitsmarktintegration. 

Siehe BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Forschungsberichte – Lebenssituation und Teilhabe ukrainischer Geflüchteter in Deutschland