Bündelung von Gerichtszuständigkeiten zur Verhängung einer Abschiebehaft
In Bayern werden Verfahren über die Verhängung einer Abschiebehaft künftig nur noch an neun der 73 Amtsgerichte verhandelt, diese sind: Hof, Passau, Kempten, Ingolstadt, Erding, Rosenheim, Laufen, Weiden und Cham.
Dies soll die Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundespolizei erleichtern und dsamit die verfahren vbeschleunigen.
(So Süddeutsche Zeitung vom 2.4.25)
Anstieg der Asylklagen in Bayern
Das Verwaltungsgericht Augsburg rechnet 2025 mit einer Gesamtzahl von 7000 Fällen, was einen drastischen Anstieg im Vergleich zu 2024 (5000 Fälle) und 2023 (4000 Fälle) bedeutet.
Als Hauptgrund für die gestiegenen Asylklagen liegt lt. Verwaltungsgericht in der schnelleren Abarbeitung von Asylklagen durch das BAMF sowie in der ansteigenden Zahl von Ablehnungsbescheiden durch das BAMF. Denn wie das Verwaltungsgericht weiter berichtet, werden mittlerweile fast alle Anträge von Asylsuchenden aus Afghanistan abgelehnt.
Seit September 2024 ist das Verwaltungsgericht Augsburg zudem bayernweit zuständig für Asylklagen aus dem Jemen und Nigeria. Diese Klagen machen derzeit ca. 15 bis 20 % an zusätzlichen Klagen aus, allerdings ohne zusätzliches Personal.
Am Verwaltungsgericht arbeiten derzeit 35 Richterinnen und Richter in neun Kammern.
(so Augsburger Allgemeine vom 15.3.25)