48. Infobrief des Bay. Innenministeriums 

Kostenübernahme nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Schutzimpfungen (insbesondere Kinderimpfungen, Respiratorisches Synzy-tial-Virus (RSV) und Meningokokken B) 

Asylbewerber (auch im Grundleistungsbezug) haben Anspruch auf grundsätzlich alle Schutzimpfungen wie Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies gilt auch für Impfungen gegen RSV und Meningokokken B. Im Sinne eines bestmöglichen Impfschutzes von Säuglingen und Kleinkindern werden die Kosten für die prophylaktische Gabe von Antikörpern gegen Respiratorische Synzytialviren (RSV-Antikörperpräparat Nirsevimab, Verkaufsname Beyfortus) sowie die abschließende Impfung gegen Meningokokken B (Verkaufsname Bexsero) bei Säuglingen und Kleinkindern für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich übernommen. 
Siehe Infobrief im Anhang