Ukraine – Syrien – Griechenland – Irak

Ukraine

Mehrheit der Ukraine-Flüchtlinge will bleiben:
Mehr als die Hälfte der etwa eine Million Ukrainer:innen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat geflohen sind, plant einer Studie zufolge, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Dies werde nicht nur die andauernden Kämpfe in der Ukraine verstärkt, sondern auch durch die zunehmende Integration in Deutschland, so die Studie.
Siehe 
hierzu den Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 03. März 2025.

Aufenthaltsperspektiven für ukrainische Geflüchtete (jenseits des § 24 AufenthG, der einen nur vorübergehenden Schutz gewährleistet):
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahr 2013 entschieden, dass es für Geflüchtete möglich ist, mehrere Aufenthaltstitel gleichzeitig zu besitzen. Daraus lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass ukrainische Geflüchtete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG frühzeitig eine andere Aufenthaltserlaubnis (z.B. zu Erwerbszwecken nach §§ 18 a oder b AufenthG) beantragen und so langfristig ihren Aufenthalt sichern können.
Praktisch umgesetzt werden kann die Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander, indem jeder weitere Aufenthaltstitel auf dem Zusatzblatt zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) vermerkt wird.
Eine Übersicht über die Aufenthaltsperspektiven findet sich unter
Aufenthaltsperspektiven für Drittstaatsangehöriges aus der Ukraine

Syrien

Was bedeutet der Machtwechsel in Syrien für schutzsuchende Syrer:innen?
In Deutschland leben ca. 1 Mio Syrer:innen, davon ca. 700.000 mit einem humanitären Aufenthaltstitel. Seit dem Machtwechsel in Syrien setzt das BAMF Asylentscheidungen aus, was Fragen für die Betroffenen, aber auch für Helferkreise und Beratungsdienste aufwirft.
Diakonie Deutschland hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Themenbereich zusammengestellt, die Sie hier finden:
Syrer:innen in Deutschland – Diakonie Deutschland

 

Griechenland

Unterstützungsprogramm für Rückkehrende mit Schutzstatus in Griechenland
Im Januar 2025 startete das BAMF in Kooperation mit den griechischen Behörden ein Pilotprojekt für Personen, die nach Erhalt der Schutzgewährung in Griechenland nach Deutschland weitergewandert sind und hier einen weiteren Asylantrag gestellt haben.

Für diese Personen entschieden die Verwaltungsgerichte in der Regel, dass eine Rückkehr nach Griechenland, wo sie bereits ein Aufenthaltsrecht besaßen, aufgrund der drohenden Existenzlosigkeit nicht zumutbar war, da dies eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention dargestellt hätte.

Nun gibt es von Seiten Griechenlands Unterstützungsprojekte für diese Personen.  Sie  erhalten bei ihrer Rückkehr nach Griechenland Unterstützung für die ersten Monate in Form von Unterkunft, Verpflegung und Sozialberatung, so dass einer drohenden Existenzlosigkeit entgegengewirkt wird. Daran schließen sich weitergehende Unterstützungen an, u.a. beim Spracherwerb und bei der Jobsuche.

Das Programm richtet sich zunächst an alleinstehende, erwerbsfähige Personen ohne besondere Vulnerabilitäten zwischen 18 und 50 Jahren, die langfristig in Griechenland integriert werden können. So wurden zunächst 100 Personen in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ausgewählt und vom BAMF kontaktiert.

Das Schreiben des BAMF finden Sie hier: Link

Irak

Mehrsprachige Informationen für irakische Geflüchtete
Ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen (u.a. Landesverband der Diakonie) in Schleswig-Holstein hat eine Infobroschüre für irakische Geflüchtete veröffentlicht. Die Handreichung liegt auf Deutsch, in zwei kurdischen Sprachen sowie auf Arabisch vor.

Informiert wird in der Handreichung über die Grundzüge des Asylrechts, einschließlich des möglichen Widerrufs eines ursprünglich erteilten Schutzstatus. Im Hauptteil geht die Broschüre auf die Themen Duldung und Ausreisepflicht, auf Möglichkeiten der „Aufenthaltsverfestigung“ (also dem Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis) sowie auf die Situation bei bevorstehender Ausreise oder Abschiebung ein (Abschiebungshaft und Rückkehrberatung).

Irak-Broschuere_dt-kurm_2-2025.pdf

Irak-Broschuere_sorani-arab_2-2025.pdf