Asylverfahren

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Gruppe Die Linke zur Dauer der Asylverfahren:

Die Bundesregierung teilt mit, dass die Verfahrensdauer bei Asylantragstellung in den letzten 12 Monaten (sog. Jahresverfahren) im Januar 2025 bei 4,3, Monaten lag. Für das Jahr 2024 lag sie bei 4,7, Monaten, wobei der Anteil der Jahresverfahren an allen entschiedenen Verfahren 70 % betrug.

Die Gesamtverfahrensdauer der Erst- und Folgeanträge für das gesamte Bundesgebiert betrug im Januar 2025  12 Monate und im Vorjahr 8,7 Monate, wobei der Anstieg der Verfahrensdauer mit Rückstandsabbau begründet wird. Zudem spielt hier der Entscheidungsstopp zu Asylanträgen aus Syrien eine Rolle.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass ein durchschnittliches Asylverfahren über alle Instanzen hinweg (also mit Klageverfahren) in 2024 ca. 14,5 Monate gedauert hat (in 2023 ca. 18,5 Monate).

In diesem Zusammenhang interessant dürfte Folgendes sein: Widerrufsprüfungen, also Prüfungen zur Aberkennung des Flüchtlingsschutzes, dauern momentan ca. 30,3 Monate. Im Hinblick auf anerkannte syrische Geflüchtete, bei denen von politischer Seite über ein Widerrufsverfahren aufgrund der veränderten Situation in Syrien nachgedacht wurde, wäre dies für das BAMF wohl so nicht zu bewältigen.

Eine Übersicht über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung, gelistet nach den verschiedenen Herkunftsländern, finden Sie im Antwortschreiben der Bundesregierung.