Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Das Bundeskabinett hat nun die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beschlossen. Damit einhergehend werden Ziele mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt festgelegt.

Die Koordinierungsstelle soll die Umsetzung der o.g. Maßnahmen gewährleisten und damit die Istanbul-Konvention in Deutschland stärken.

Siehe Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/frauen-mit-120-massnahmen-wirksam-vor-gewalt-schuetzen-252158