Seit kurzem erhalten Eltern von subsidiär schutzberechtigten Minderjährigen, die demnächst volljährig werden, keine vorgezogenen Sondertermine mehr für den Visumantrag zur Familienzusammenführung in der deutschen Botschaft. Da mit Volljährigkeit das Recht auf Familiennachzug erlischt, besteht für die Eltern keine Möglichkeit mehr, auf diesem Wege zu ihrem Kind /ihren Kindern nachziehen zu können.
Bei Minderjährigen mit Flüchtlingsanerkennung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass für den Elternachzug das Alter bei Asylantragstellung entscheidend ist, da die Dauer der Verfahren den Antragsteller:innen nicht anzulasten ist.
Dieses Urteil wird jedoch bei unbegleiteten minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten nicht berücksichtigt.
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