Internationaler Tag der Menschenrechte

Heute am 10.12. wird der Internationale Tag der Menschenrechte begangen.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 10.12.1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie formuliert in insgesamt 30 Artikeln bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Aus Artikel 14 ergibt sich, dass Flüchtlinge das Recht haben, Asyl zu suchen und in Anspruch zu nehmen.

Die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Rechte können zwar von Einzelnen nicht eingeklagt werden, viele der dort definierten Rechte sind jedoch in nationale und internationale Verfassungen eingeflossen, so auch in die Europäische Menschenrechtskonvention, auf die sich Einzelpersonen berufen können.

Die Evangelisch-Lutherische Kirche und Diakonie Bayern haben zum Internationalen Tag der Menschenrechte eine Erklärung verfasst. Sie fordern darin eine Versachlichung der Debatte über die Zukunft der Migrationspolitik und weisen darauf hin, dass Menschenrechte auch und besonders für Geflüchtete gelten.

 Den Wortlaut der Erklärung finden Sie hier: Link

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