(Pressemitteiliung vom 24.7.24)
Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat beschlossen, die Asylverfahren für Flüchtlinge ausgewählter Herkunftsstaaten bei den einzelnen Verwaltungsgerichten zu konzentrieren.
Durch die Konzentration bestimmter Herkunftsstaaten sollen die Verwaltungsgerichte eine größere Expertise in den Verfahren erlangen, wodurch schnellere Asylentscheidungen und damit eine Verkürzung der Verfahrensdauer erreicht werden soll.
So soll u.a. das Verwaltungsgericht Augsburg zuständig werden für Verfahren aus Jemen und Nigeria, Bayreuth für Jordanien und Peru, Regensburg für Angola, Dem. Republik Kongo, Kongo, Sierra Leone und Uganda, Würzburg für Türkei.