BAMF: Irakische und iranische Staatsangehörige können nach Griechenland überstellt werden

Seit Anfang 2024 können Personen aus bestimmten Herkunftsländern im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland überstellt werden. Dies betrifft neben den Herkunftsländern Algerien, Bangladesch, Marokko, Pakistan, Tunesien nun auch Irak und Iran.

Näheres unter https://www.asyl.net/view/bamf-irakische-und-iranische-staatsangehoerige-koennen-nach-griechenland-ueberstellt-werden