Aktuelle Informationen – Juli 2021

Impfkampagne des Landkreises Augsburg

Im Rahmen einer mehrsprachigen Informations- und Impfkampagne des Landkreises Augsburg werden in den nächsten Wochen mehrsprachige Plakate an Arztpraxen, Gemeinden, Sprachschulen, Beratungssstellen und andere verschickt.


Sprachkurslisten – Integrationskurse, Berufssprachkurse, Erstorientierungskurse – zusammengestellt vom Bildungsbüro des Landratsamtes Augsburg finden Sie hier:


Baderegeln

Sommerzeit ist Badezeit, gleichzeitig berichten die Medien, dass immer weniger Kinder – auch coronabedingt – das Schwimmen gelernt haben bzw. lernen.

Die wichtigsten Baderegeln mit Übersetzung finden sich unter https://www.dlrg.de/informieren/freizeit-im-wasser/baderegeln/uebersetzungen/

Unter  https://www.youtube.com/watch?v=AzANtv1C-4s findet sich ein allgemein verständliches Video


Landesmediendienste Bayern: Bestellung eines kostenlosen Ferienfilmkoffers

Noch bis 5. August kann ein kostenloser Ferienfilmkoffer bestellt werden. Der Koffer enthält eine Auswahl von 15 Filmen, die im Rahmen von z.B. Ferienprogrammen eingesetzt werden können.


Angebote von Women4Women

Das neue Workshop-Programm von Women4Women, das unter der Trägerschaft der der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft steht, bietet wieder eein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen, und zwar für die Zeit von Juli bis Oktober 2021.

Das Programm finden Sie hier:


21. Infobrief des Bay. Innenministeriums zum Thema „Internet in Asylunterkünften“

Die Firma Wicontec GmbH aus München hat inb einem Verrgabeverfahren den zuschlag erhalten und ist nun vom bay. Innenministerium beauftragt, den Akteuren vor Ort bei dder Umsetzung bzw. Einrichting der Internetanschlüsse und dem Abschluss von Providerverträgen durch grundlegende Beratung hzur Seite hzu stehen.

Die Kontaktdaten der Fa. Wicontec finden sich im Infobrief.


Update zu Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Durch eine im Herbst 2019 erfolgte Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Alleinstehende und Alleinerziehende, die in Asylbewerberunterkünften leben, nur noch 90 % der vollen Leistungen (d.h. statt 364 € monatlich nur 328 € monatlich).

Auch Bezieher von Analogleistungen, die nach 18 Monaten gewährt werden, erhalten nur 90 % der vollen Leistungen (statt 382, 64 € monatlich nur 337,64 € monatlich).

Begründet wird die Leistungskürzung mit der besonderen Bedarfslage von Leistungsberechtigten in Sammelunterkünften: Lt. Gesetzgeber ist davon auszugehen, dass eine Gemeinschaftsunterbringung für die Bewohner solcher Unterkünfte Einspareffekte zur Folge hat, die denen in Paarhaushalten im Ergebnis vergleichbar sind.

Zahlreiche Gerichte haben den Betroffenen bereits die Regelleistung zugesprochen, nun hat auch das Bay. Landessozialgericht mit Urteil vom 29.4.21 in einem von der Kanzlei Haubner/ Schank geführtem Verfahren den Anspruch auf die vollen Leistungen bestätigt.

Das heißt: Die Kürzung auf 90 % ist rechtswidrig für alle Betroffenen, die

  • tatsächlich nicht mit anderen Personen gemeinsam wirtschaften oder
  • Analogleistungen erhalten und vor dem 21.05.2018 in das Bundesgebiet eingereist sind

Die detaillierten Ausführungen der Kanzlei Haubner/ Schank finden sich unter https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/wp-content/uploads/2021/05/Leistungskuerzungen-AsylbLG-Update-Mai-2021-1.pdf


Aktualisierte Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften, herausgegeben vom Paritätischen Gesamtverband.

Sie sollen als Leitlinien gesehen werden sowohl für Entscheidungsträger als auch für Beratende in Flüchtlingsunterkünften. Sie zeigen auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften sichergestellt werden kann.

s. https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aktualisierte-mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften/


Neue Rechtsprechungsübersicht zu in Griechenland anerkannten Flüchtlingen

Zahlreiche Asylsuchende, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, haben zuvor bereits in Griechenland ein Asylverfahren durchlaufen und dort einen Schutzstatus erhalten. Die Mehrheit der Gerichte geht mittlerweile davon aus, dass diesen Personen bei einer Rückkehr nach Griechenland menschenrechtswidrige Behandlung droht. Die aktuelle Rechtsprechungsübersicht zeichnet die Entwicklung der gerichtlichen Entscheidungspraxis zu diesem Thema nach.

https://www.asyl.net/view/rechtsprechungsuebersicht-zu-in-griechenland-als-schutzberechtigt-anerkannten-personen/


Neue Studie zu aus Deutschland abgeschobenen Afghanen

Abgeschobene Personen sind in Afghanistan von Gewalt, Verfolgung und Verelendung bedroht. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Studie, die Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und die Diakonie Hessen herausgegeben haben. Autorin ist die Sozialwissenschaftlerin und Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann.

https://www.asyl.net/view/neue-studie-zu-aus-deutschland-abgeschobenen-afghanen/

Weitere Informationen unter www.asyl.net  sowie unter www.fluechtlingshelfer.info


Willkommensbroschüre des BumF (Bundesverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)

In der Broschüre, die gemeinsam mit Jugendlichen erarbeitet wurde, werden die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kindgerecht dargestellt.

Die Broschüre ist in mehreren Sprachen erschienen, u.a. neu auch in Somali.


Neues Infoheft des BumF für begleitete und unbegleitete geflüchtete Jugendliche

Im Infoheft „Übergänge gestalten! Antworten für begleitete und unbegleitete Geflüchtete“ finden Jugendliche Antworten zu Fragen, die ihren Alltag, ihr Ankommen und ihre Zukunftsperspektiven in Deutschland betreffen. Es ist in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat Niedersachsen entstanden.

Das Heft ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Farsi und Arabisch erhältlich.


Basisinformation zum Dublin-Verfahren in überarbeiteter Auflage 2021, herausgegeben von AsylNet

Erläutert werden in kompakter Form der Ablauf von Dublin-Verfahren ebenso wie das Verfahren bei Personen, die in einem anderen europäischen Staat einen Schutzstatus erhalten haben („Anerkannte“).

https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/publikationen/Basisinformationen/Basisinf_2_Dublin_2Aufl_2021_web.pdf


Fakten zu Flucht und Asyl

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat in einem Faktenpapier (Stand Juni 2021) die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und der EU zusammengestellt. Das Faktenpapier enthält Daten zur Struktur der Flüchtlinge, Informationen zu Herkunftsländern, Schutzquoten, Aufenthaltsbeendigung, zu Asylverfahren und –leistungen sowie Regelungen im Bildungsbereich und für die Erwerbstätigkeit.

Das Faktenpapier finden Sie unter

https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2021/06/SVR-Fakten-zu-Flucht-und-Asyl-2021.pdf


Abschiebungen

Der Bayerische Flüchtlingsrat hat hierzu eine Seite eingerichtet, auf der Informationen zum Thema Abschiebung zusammengetragen sind.

s. https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/themen/abschiebungen/#themennews


Zu guter Letzt noch zwei Zeitungsmeldungen:

Augsburger Allgemeine vom 8.6.21:

Weniger Abschiebungen aus Bayern wegen Corona

Im Jahr 2020 sind aus Bayern rund 2000 Menschen weniger abgeschoben worden als im Jahr 2019. Es wurden in 2020 1558 ausreisepflichtige Asylbewerber zwangsweise rückgeführt, in 2019 waren es 3545 Personen.

Pandemiebedingt haben sich die Behörden auf die Abschiebung von Straftätern konzentriert: 56,7 % der Abgeschobenen sind polizeilich in Erscheinung getreten, so das Bay. Landesamt für Asyl und Rückführungen.

Süddeutsche Zeitung vom 15.7.21:

Zahl der Migranten steigt

Auf den Migrationsrouten über das Mittelmeer sind nach UN-Angaben von Januar bis Ende Juni mehr als mehr als doppelt soviele Menschen ums Leben gekommen wie im gleichen Zeitraum 2020.

Gleichzeitig versuchten in diesem Zeitraum 58 % mehr Menschen das Mittelmeer Richtung Europa zu überqueren als im Vergleichszeitraum 2020, insgesamt 76 000 wie die UN-Organisation für Migration (IOM)  berichtet.