Aktuelle Informationen – Juni/Juli 2020

Informationen im Rahmen der Corona-Pandemie

Auf der Webseite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung finden sich mehrsprachige Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, die ständig aktualisiert werden.

www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus

Aufnahme der Präsenz-Beratung durch die Flüchtlings- und Integrationsberater*innen im Landkreis Augsburg

An einigen Orten im Landkreis, in denen die räumlichen Voraussetzungen dies zulassen, ist die persönliche Beratung der Geflüchteten durch die Flüchtlings- und Integrationsberatung wieder aufgenommen worden.

Allerdings gelten auch hier strenge Hygieneregeln, die in einem sog. Hygienekonzept dargelegt werden mussten. Die Berater*innen beraten mittels Plexiglasscheibe, es gelten die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Metern, sowohl Berater*innen als auch Klient*innen müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hände und Flächen müssen regelmäßig desinfiziert und die Räume gelüftet werden.

Eine Beratung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Es dürfen sich auch keine „Warteschlangen“ bilden, da ansonsten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Auf diese Weise beraten wird wieder in Bobingen, Diedorf, Gersthofen, Königsbrunn, Meitingen, Neusäß, Schwabmünchen und Stadtbergen.

Betretung der Asylbewerberunterkünfte im Landkreis Augsburg durch Ehrenamtliche

Für die Dezentralen Unterkünfte des Landkreises Augsburg wurde das Betretungsverbot bereits zum 15.6.2020 durch das Landratsamt Augsburg aufgehoben.

Für die Gemeinschaftsunterkünfte (GUs) sind mit dem 7. Infobrief des Bay. Innenministeriums vom 25.6.2020 nun ebenfalls die Zugangsbeschränkungen aufgehoben.

Damit sind Besuche von Ehrenamtlichen in den Unterkünften des Landkreises Augsburg wieder möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Besuche sind vor dem erstmaligen Besuch bei der Unterkunftsverwaltung (Hausleitung) anzumelden (per Email oder telefonisch).

Bei der Hausleitung sind dann auch die Kontaktdaten des / der Ehrenamtlichen zu hinterlegen (sofern diese nicht bereits vorliegen).

  • Alle nachfolgenden Besuche sollen die Ehrenamtlichen in geeigneter Weise eigenständig dokumentieren (z.B. durch Eintrag in einen persönlichen Kalender). Eine Anmeldung bei der Hausleitung  ist somit für die nachfolgenden Besuche nicht mehr erforderlich.
  • Ab Betreten der Unterkunft ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte durchgängig eingehalten werden.
  • Ausgeschlossen vom Besuch sind Personen mit bekanntem Kontakt zu Covid19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere.

Die Aufnahme von regelmäßigen Tätigkeiten setzt ein mit der jeweiligen vor Ort tätigen Unterkunftsverwaltung abgestimmtes Hygienekonzept voraus, d.h. das regelmäßige Angebot von Sprachtandems, Nachhilfe oder dergleichen ist vorab mit der Hausleitung der Unterkunft zu besprechen.

Wiederaufnahme des Versands von Gebührenbescheiden durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle (zGAST) für die Inanspruchnahme von staatlichen Einrichtungen (sog. Unterkunftsgebühren) ab Juni 2020

Für anerkannte Flüchtlinge, die in der Zuständigkeit des Jobcenters sind, gilt:

Mit dem Versand soll durch die zuständige Gebührenerhebungsstelle (dies ist die Regierung von Unterfranken) zeitgleich Antrag auf Kostenübernahme im Namen des Betroffenen an das jeweilige Jobcenter gestellt werden, damit die Antragsfrist gewahrt wird und die Übernahme der Kosten vorbehaltlich der Bedürftigkeit durch die Jobcenter sichergestellt ist.

Für Asylbewerber und Geduldete gilt:

Asylbewerber und Geduldete, die eigenes Einkommen haben und daher u.U. kostenpflichtig sind, müssen selbst tätig werden und einen Antrag auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger stellen. Ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht, hängt von mehreren Faktoren ab, daher kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Asylbewerber und Geduldete, die einen Gebührenbescheid erhalten, sollten sich in diesem Fall unbedingt an ihre zuständige Flüchtlings- und Integrationsberatung wenden.

Digitale Lernangebote für Schüler*innen

Das Beratungszentrum des zib in Augsburg hat auf seiner Homepage verschiedene digitale Lernanagebote für Schüler*innen an allgemeinbildendenden Schulen zusammengestellt.

Sie finden Lernangebote zu den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte und Sozialkunde.

A1-Deutschkurs der Uni Passau

Dieser Grundlagenkurs gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen der deutschen Sprache. Es finden sich hier auch verschiedene Übungsblätter.

Passgenaue Qualifizierung für potentielle Rückkehrer*innen – ein Projekt des bfz

Ab 15.06.2020 werden unter Einhaltung der Hygienebestimmungen wieder

Qualifizierungskurse in den Räumlichkeiten des bfz angeboten. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln können momentan nur sieben Teilnehmer*innen gleichzeitig in den Werkstätten unterrichtet werden.

Daher ist es unabdingbar, dass sich Interessierte vorab telefonisch oder per Mail erkundigen, ob es noch freie Kursplätze gibt.

E-Mail: samaa.obeid@bfz.de, Telefon: 0821 40802-151

Rezepte gesucht für ein Backbuch des Landkreises Augsburg

Der Landkreis Augsburg arbeitet aktuell an einem Backbuch mit Rezepten von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Augsburg.

Aus dem Büro des Landrates kam nun die Anfrage, ob sich auch die Ehrenamtlichen aus dem Asylbereich mit Rezepten an dem Backbuch beteiligen würden.

Gerne leite ich daher diese Bitte an Sie weiter. Sollten Sie Lust haben, „Ihr“ Lieblingsbackrezept oder ein Lieblingsbackrezept der von Ihnen unterstützten Geflüchteten weiterzugeben, so senden Sie dieses bitte mit dem Foto des Rezeptgebers bis Montag, den 06.07.2020 an Backen@lra-a.bayern.de oder

Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg

Zu den Rezepten können auch kleine Geschichten über das Rezept und/ oder über den/ die Rezeptgeber/-in erzählt werden. So könnte unter Mitwirkung der in unserem Landkreis untergebrachten und wohnenden Menschen mit Fluchthintergrund ein multikulturelles Backbuch entstehen, das die kulturelle Vielfalt der im Landkreis Augsburg lebenden Menschen widerspiegelt.

Bewerbung für den Integrationspreis 2020 der Regierung von Schwaben

Noch bis 31. Juli 2020 können sich Einzelpersonen, Kommunen, Organisationen, Gruppen, Vereine, Schulen sowie kirchliche Träger, die Projekte oder Ideen haben, die sich in vorbildlicher Weise mit dem Thema Integration auseinandersetzen, für den schwäbischen Integrationspreis 2020 bewerben.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Bewerbung ist zu richten an

Regierung von Schwaben
Sachgebiet 14.1
Fronhof 10
86152 Augsburg

oder per Mail an poststelle@reg-schw.bayern.de

Nähere Informationen bei Gitta Schmid-Göller, Telefon: 0821 327 2603, gitta.schmid-goeller@reg-schw.bayern.de oder Mario Scharl, Telefon: 0821 327 2856, mario.scharl@reg-schw.bayern.de

Verleihung des Bay. Integrationspreises 2020

Die Preisträger des diesjährigen Bay. Integrationspreises, der unter dem Thema „Einbindung von Migranten ins Ehrenamt“ stand sind

Hospizbegleiter München, Interkulturelle Erzählstunden Landshut und Minigolf Marktheidenfeld.

Unter https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/auszeichnungen/integrationspreis/integrationspreis-2020/ finden Sie nähere Informationen zu den Preisträgern.

Informationen zur Eheschließung

Der Bay. Flüchtlingsrat hat ein Informationsblatt zusammengestellt, in dem sich die wichtigstenVoraussetzungen für eine Eheschließung zwischen in Deutschland lebenden Drittstaatsangehörigen mit EU-Ausländern oder Deutschen finden.

Fakten zur Asylpolitik

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (svr) hat ein Faktenpapier erarbeitet, in dem die wichtigsten Informationen und Zahlen zur Asylpolitik in Deutschland und der EU zusammengestellt sind.

Unter https://www.svr-migration.de/publikationen/fakten-zur-asylpolitik finden Sie die vollständige Zusammenstellung sowie weitere Publikationen.