Aktuelle Informationen – März 2020

Betretungsverbot für Dezentrale Unterkünfte im Landkreis Augsburg sowie für staatliche Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime der Regierung von Schwaben

Ab sofort gilt in den Dezentralen Unterkünften des Landkreises Augsburg sowie in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen ein Betretungsverbot für Dritte, demzufolge auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer.

An den Unterkünften wurden entsprechende Hinweise angebracht.

Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 19.4.2020 für die Dezentralen Unterkünfte im Landkreis bzw. bis einschließlich 17.4.2020 für die Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime.

Ausgenommen von dem Verbot sind Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte, Ärzte, Pflegedienste, Hebammen und andere Hilfeeinrichtungen sowie die Beratungsdienste von Caritas und Diakonie.

Flüchtlings- und Integrationsberatung

Die Beratung im Asyl- und Migrationsbereich erfolgt bis auf Weiteres nur telefonisch und per Mail. In dringlichen Fällen kann eine persönliche Beratung erfolgen, die dann mit Termin vereinbart wird.

Dies gilt auch für das Beratungszentrum zib in der Wertachstraße 29 in Augsburg.

Die Beraterinnen und Berater arbeiten daran, sich auch weiterhin gut und umfänglich – gerade in dieser für uns alle beunruhigenden Ausnahmesituation – um die Geflüchteten zu kümmern. Ein besonderes Augenmerk soll auf die besonders schutz- und hilfebedürftigen Geflüchteten gelegt werden.

Kontaktdaten der Flüchtlings- und Integrationsberater*innen im Landkreis Augsburg sowie die Notfallnummer der Diakonie:

Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg

Anfragen zur Sachbearbeitung erfolgen bis auf Weiteres grundsätzlich nur telefonisch oder per Mail; persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvergabe möglich.

Wer im Besitz eines Aufenthaltstitels ist, kann von einem rechtmäßigen Aufenthalt ausgehen, bis von der Behörde über den aktuellen Antrag entschieden ist. Auch die Nebenbestimmungen (z.B. Beschäftigungserlaubnis) gelten fort.

Bei Aufenthaltsgestattungen ist, unabhängig vom aufgedruckten Datum, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens von einem gestatteten Aufenthalt auszugehen.

Bei Inhabern einer Duldung werden Verstöße gegen eine verspätete Antragstellung zur Verlängerung der Duldung bis auf weiteres nicht verfolgt.

Anträge auf Erteilung und Verlängerung von ausländerrechtlichen Dokumenten sowie ergänzende und begründende Unterlagen können in schriftlicher Form (Post, Briefkasten am Landratsamt Augsburg sowie an der Außenstelle Schwabmünchen) eingereicht werden.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgestattung kann weiterhin oder über das sog. „Übergabeverfahren“ an den jeweiligen Außendienstmitarbeiter der Ausländerbehörde erfolgen.

Kontaktdaten: https://www.landkreis-augsburg.de/fileadmin/user_upload/Ausl%C3%A4nderamt/Zustaendigkeiten_in_der_Auslaenderbehoerde_01.01.2020.pdf

Jobcenter Augsburg-Land

Beratung nur telefonisch oder per Mail. Anträge sind per Post oder über den Hausbriefkasten der jeweiligen Agentur einzureichen

Wichtig:

Vereinbarte Termine müssen nicht abgesagt werden, es gibt keine Nachteile, keine Sanktionen.

Gesetze Fristen werden vorerst ausgesetzt.

Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.

Erreichbarkeit:

Jobcenter A-Land: Augsburg, Hermanstraße:0821 99 888-991

Jobcenter A-Land: Schwabmünchen. 08232 9079-33

Agentur für Arbeit

Hier gelten die gleichen Regelungen wie beim Jobcenter.

Erreichbarkeit für Agentur Augsburg und Schwabmünchen: 0800 4 5555 0

Für Arbeitslosmeldungen und bei Bargeldauszahlungen: 0821 3151-125 bzw. per Mail: Augsburg.111-Eingangszone@arbeitsagentur.de

Zentrale Ausländerbehörde Schwaben (ZAB)

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder ausdrücklicher Einladung durch die ZAB möglich.

Anträge und Anfragen sind per Mail oder per Telefon zu stellen, Unterlagen bitte auf postalischem Wege einzureichen.

Die Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen erfolgt bis auf Weiteres auf dem Postweg. Mit verlängerten Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Befragungen im Widerrufsverfahren hat das BAMF zunächst bis zum 29.03.2020 ausgesetzt. Antragsannahmen und Anhörungen im Asylverfahren  finden derzeit nur statt, wenn entweder ein negativer Test auf COVID-19 bei Antragstellenden vorliegt oder eine vorherige 14-tägige Karenzzeit vor Antragstellung bzw. Anhörung  gegeben ist. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung ist derzeit jedoch nicht auszuschließen, dass Antragsannahmen oder Anhörungen auch kurzfristig abgesagt werden müssen.

(s. www.bamf.de, Infothek zu COVID-19)

Bay. Verwaltungsgerichte und Bay. Verwaltungsgerichtshof

Alle Termine zur mündlichen Verhandlung sind vorerst bis 31.3.2020 aufgehoben.

Die sog. Abladung soll den Betroffenen vor dem festgesetzten Termin zugehen.

Informationen zum Corona-Virus in mehreren Sprachen

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus

Informationen, auch mehrsprachig, finden sich auch unter der Integreat App des Landkreises Augsburg: integreat.app/lkaugsburg.

Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Italien

Die Bundesregierung hat am 27. Februar 2020 offiziell mitgeteilt, dass wegen des Corona-Virus bis auf Weiteres alle Dublin-Überstellungen von und nach Italien ausgesetzt sind.

Nach Angaben des BAMF könne in Italien kein Zielflughafen mehr angeflogen werden, im gesamten Monat März seien keine Überstellungen möglich.

Das Amtsgericht Hannover hat auf Antrag der dortigen Ausländerbehörde wegen der Aussetzung der Überstellung nach Italien die Abschiebehaft eines Asylbewerbers angeordnet, nachdem eine fristgerechte Überstellung nicht mehr möglich gewesen wäre.

Personen in Abschiebehaft bzw. –gewahrsam müssten demnach aus der Haft entlassen werden, wenn die Überstellung nach Italien entweder nicht mehr fristgerecht erfolgen kann oder die zulässige Haftdauer bzw. Dauer des Gewahrsams überschritten würde (spätestens mit Ablauf des Monats März).

Heiratsdokumente aus Eritrea bei Ehegatten- bzw. Familiennachzug

Auf eine Anfrage von Luise Amtsberg, Abgeordnete des Dt. Bundestages, zu Alternativen der Glaubhaftmachung der Eheschließung in Eritrea hat das Auswärtige Amt die Auskunft erteilt, dass Alternativen wie zum Beispiel Privatdokumente oder Familienfotos zur Vorlage einer überbeglaubigten staatlichen Heiratsurkunde in allen Verfahrensstufen (d.h. sowohl im Ausgangsverfahren als auch im Klageverfahren) möglich sind, sofern im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt wird, dass amtliche Unterlagen nicht auf zumutbare Weise beschafft werden können. Damit ist sich das Auswärtige Amt der besonderen Situation in Fällen des Familiennachzuges für eritreische Staatsangehörige bewusst und geht im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die Lage der Betroffenen ein.

Kursreihe „Leben in Bayern“ in Bobingen

Bereits zum zweiten Mal startet in Bobingen die Kursreihe „Leben in Bayern“, diesmal mit dem Schwerpunkt „Erziehung in Bayern“, veranstaltet vom Kolping-Erwachsenenbildungswerk Augsburg.

Kursleitung: Vera Heinz, ehrenamtlich tätig im Asyl- und Flüchtlingsbereich

Kurstermine und Kursinhalte:

Freitag, 08.5.2020 |14:30 bis 18:00 Uhr |Thema: Umgang miteinander

Freitag, 15.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr |Thema: Verhalten im Alltag

Freitag, 22.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr | Thema: Leben mit der Familie

Samstag,23.5.2020 | 14:30 bis 18:00 Uhr | Exkursion (Deutsches Museum München oder Augsburger Puppenkiste)

Veranstaltungsort: Alte Mädchenschule, Pestalozzistr. 1, Bobingen

Die Kursreihe ist kostenlos, Fahrtkosten der Teilnehmer*innen werden erstattet, während des Kurses gibt es Getränke und Kuchen; ferner gibt es eine Kinderbetreuung

Info und Anmeldung unter 0821 3443-134 oder info@kolping-bobingen.de

Konzeption „Frauencafes für geflüchtete Frauen“

Das Diakonische Werk Augsburg, hat eine Konzeption für Frauencafes für geflüchtete Frauen erarbeitet, die sich im Anhang findet.

Die Konzeption befasst sich mit den Zielen und der Umsetzung von Frauencafes und kann als Grundlage oder Ideengeber für weitere Frauencafes im Landkreis dienen.

Die Macher*innen freuen sich über Rückfragen und Anmerkungen bei Susanne Donn, donn.s@diakonie-augsburg.de.

In Via-Projekt: Lebenswirklichkeit in Bayern – ein Projekt für Migrantinnen und deren Kinder

Im letzten Newsletter wurde das Projekt bereits vorgestellt.

Bei Interesse an einer Aktion im Rahmen des Projektes in den Helferkreisen vor Ort wenden Sie sich bitte an Sigrid Pätzold, sigrid.paetzold@invia-augsburg.de, Tel: 0821 450 422 17

Umsetzung der Neuregelung zu Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerber*innen mit Aufenthaltsgestattung sowie Duldung

Der Verein „Unser Veto“, ein Zusammenschluss von ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen aus Bayern hat eine Übersicht erarbeitet, die die nun geltenden gesetzlichen Regelungen für Gestattete und Geduldete darstellen – allerdings ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Anfrage von Alexandra Hiersemann, Abgeordnete des Bay. Landtags, betreffend Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnisse nach bay. Regierungsbezirken aufgeschlüsselt an das Bay. Innenministerium Die Antwort des Innenministeriums auf die Anfrage und und damit die Aufschlüsselung nach den sieben Bay. Regierungsbezirken.

„Was ist Sache?“ Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt in der Zusammenfassung von „Unser Veto“

Der Verein „Unser Veto“ hat Informationen über die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen aufgrund der Aussagen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.

Buchtipps:

Kinderbuch zu nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 – 17 Ziele für unsere Welt

Das 48-seitige online-Buch erklärt anschaulich und kindgerecht die 17 globalen Nachhaltigkeitsziele.

s. Link: http://broschüren.nrw/agenda-2030-dt/home/#!/Home

„In meinem Bart versteckte Geschichten“ von Hamed Abboud

Erzählte Hamed Abboud in seinem letzten Prosaband noch von den Schrecken des syrischen Bürgerkrieges und seiner Flucht, konzentriert er sich in seinem neuen Buch auf sein Ankommen und sein Leben in Europa – das irritierende Aufeinandertreffen der unterschiedlichen kulturellen Mentalitäten und Sichtweisen und die Suche nach dem eigenen Platz in der neuen Heimat.

Aus dem Arabischen von Larissa Bender und Kerstin Witsch

160 Seiten / 20,00 € / ISBN 978-3-902951-44-1