Aktuelle Informationen – Dezember 2019

Neue Regelung zur Erhebung von Kosten in staatlichen Unterkünften (Ankerdependancen, Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte):

Mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 hat das Bay. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration eine neue Regelung betr. die Festsetzung einer Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme einer staatlichen Asylbewerberunterkunft erlassen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.09.2016.

Danach müssen die Bewohner*innen von Asylbewerberunterkünften je nach ihrer Situation in gewissem Umfang die Kosten für die Zur-Verfügung-Stellung der Unterkunft tragen.

Betroffen sind:

  • Asylbewerber*innen, die sich noch im laufenden Asylverfahren (dazu zählt auch das Gerichtsverfahren) befinden und ein eigenes Einkommen haben
  • Abgelehnte Asylbewerber*innen, die eine Duldung haben und ein eigenes Einkommen haben
  • Anerkannte Asylbewerber*innen (sowie subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Abschiebeverbot), sog. „ Fehlbeleger“

Die Neuregelung der Kostensätze geht von den landesweit durchschnittlichen Kosten für einen Unterkunftsplatz aus; von diesen Kosten werden je nach Art der Unterbringung unterschiedliche Abschläge vorgenommen. Die Kosten der Einrichtungen werden dabei auf die möglichen Bewohner*innen und damit auf die Gesamtkapazitäten verteilt. Dies hat zur Folge, dass die Kosten für die Zur-Verfügung-Stellung der Unterkunft je nach Gebührenjahr differieren. So sind die durchschnittlichen Kosten im Jahr 2017 deutlich höher als im Jahr 2019.

Auf die volle Gebühr wird dann jeweils ein Sozialabschlag vorgenommen: Unterschieden wird, ob es sich um eine alleinstehende Person bzw. eine einem Haushalt vorstehende Person handelt oder um Haushaltsangehörige.

Aktuell betragen die Kosten für Alleinstehende bei Unterbringung in einem Einzelzimmer ca.250,00 € pro Monat, bei Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zwischen ca. 100,00 € und 140,00 € pro Monat; für Haushaltsangehörige betragen die Kosten zwischen 60,00 € und 170,00 € pro Monat.

Mit der Versendung der Kostenbescheide soll noch im Dezember begonnen werden, wobei die Versendung der Bescheide immer in der ersten Monatshälfte (zwischen dem 1. und 15.) erfolgen soll.

Erhalten die Kostenschuldner Leistungen vom Jobcenter bzw. besteht die Möglichkeit, aufgrund der Kostenbescheide Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, so müssen die Betroffenen noch innerhalb des Monats, in dem der Bescheid zugeht, dies beim Jobcenter beantragen.

Die Bescheide werden gesammelt verschickt, so dass auch Personen, die inzwischen nicht mehr im Leistungsbezug des Jobcenters stehen, durch die gesammelten Bescheide eine Bedürftigkeit geltend machen können, da die Forderung in dem Monat zur Zahlung fällig wird, in dem die Kostenbescheide zugestellt werden.

Wichtig ist in jedem Fall, in dem ein Kostenbescheid ergeht, dass sich die Betroffenen an ihre zuständigen Flüchtlings- und Integrationsberater*innen wenden und die geeignete Vorgehensweise besprechen.

Bei Unklarheiten im Kostenbescheid besteht auch die Möglichkeit, bei der für die Bescheide zuständigen Behörde (Regierung von Unterfranken – zentrale Gebührenabrechnungsstelle) und hier bei dem im Bescheid genannten zuständigen Sachbearbeite nachzufragen.

Verwaltungszentrum der  Anker-Dependancen für den Regierungsbezirk Schwaben:

Mit Beginn des Monats Dezember hat das neue Behördenzentrum der Anker-Dependancen in Augsburg-Lechhausen seine  Tätigkeit aufgenommen, nachdem das Ankerzentrum Donauwörth zum Jahresende geschlossen wird. Im Regierungsbezirk Schwaben ankommende Flüchtlinge werden im Behördenzentrum registriert und gesundheitlich untersucht. Momentan nimmt Schwaben vor allem Geflüchtete aus den Ländern Türkei, Gambia und Nigeria auf. Die länderspezifischen Aufnahmen beruhen auf einer staatlichen Entscheidung.

Die Neuankömmlinge sollen zwischen drei und maximal fünf Tagen in Lechhausen bleiben, dort gibt es ca. 180 Schlafplätze, getrennt nach Frauen und Männern. Die Essensversorgung erfolgt über einen Caterer. Danach werden die Flüchtlinge in der Anker-Dependance Augsburg-Kobelweg für einen weiteren kürzeren Zeitraum untergebracht, bevor sie dann in die entsprechenden Anker-Dependancen bzw. auf die Gemeinschafts- und dezentralen Unterkünfte u.a. im Landkreis Augsburg verteilt werden.

Im Regierungsbezirk Schwaben gibt es Anker-Dependancen in Augsburg-Kobelweg, Augsburg-Berliner Allee, Augsburg-Inningen, Mering, Kempten und Neu-Ulm, wobei Kempten und Neu-Ulm noch nicht eröffnet sind.

Aktuelle Situation im LK Augsburg betr. Asylbewerberunterkünfte:

Momentan leben ca. 1700 Flüchtlinge in 58 Unterkünften( 46 dezentrale und 12 Gemeinschaftsunterkünfte) im Landkreis Augsburg. Ca. 980 Personen befinden sich im laufenden Asylverfahren.

HiFF-Projekt:

Das HiFF-Projekt (Hilfsnetzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge), ein Projekt unter Federführung der Caritas Augsburg unterstützt erwachsene Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen und/oder psychischen Erkrankungen in der Bewältigung ihrer Lebenssituation.

Hierzu bietet das Projekt verschieden Unterstützungen bzw. Hilfen an, wie Diagnosestellung, Einzelpsychotherapie, Stabilisierungsgruppen und Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten.

Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme und für einen ersten Eindruck über einen Therapiebedarf sollten die hilfebedürftigen Flüchtlinge einen Anmeldebogen ausfüllen und vorab an HiFF senden.

Die Aufnahmen in das Projekt werden quartalsweise gestaltet;  so sollen längere Wartezeiten vermieden werden. Es erfolgt dann ein Erstgespräch, bei Bedarf auch mit einem Dolmetscher, an dem ein/-e Therapeut/-in  und ein/-e Flüchtlings- und Integrationsberater/-in teilnehmen. Es erfolgt eine vorläufige Diagnosestellung und ein Plan für das weitere Vorgehen.

Der Fragebogen kann unter info.hiff@caritas-augsburg.de bzw. telefonisch unter 0821 3156 – 241 angefordert werden.

Nähere Informationen erteilt Werner Neumann, Koordinator des HiFF-Projektes: w.neumann@caritas-augsburg.de, Tel: 0821 229 399 60

Bila-Newsletter:

Ab diesem Monat wird es alle zwei Monate einen Newsletter des Bildungsbüros des Landratsamtes Augsburg geben.

Sie finden darin aktuelle Informationen und Veranstaltungen aus dem Bildungsbereich sowie auch jedes Mal die Vorstellung einer Beratungsstelle bzw. einer Bildungseinrichtung im Landkreis Augsburg.

Näheres und die Anmeldung zum Newsletter bei Anja Fünfer: anja.fuenfer@lra-a.bayern.de

Projekt Lernen-Lehren-Helfen der LMU München:

Das Projekt der Ludwig-Maximilians-Universität München hat zusätzlich zum Ersthelfer-Leitfaden in Buchform eine neue App herausgebracht, die Geflüchtete dabei unterstützen soll, sich in der Aufnahmegesellschaft zurecht zu finden. Unter anderem werden dabei auch Sprach- und Grammatikkenntnisse vermittelt.

Unter https://qrco.de/bbKzpg kann die App heruntergeladen werden.