Änderung der Leitsätze des BAMF zu Syrien

In letzter Zeit wurden BAMF-Bescheide bekannt, in denen Schutzsuchenden aus Syrien nur noch das im Verhältnis zum Subsidiären Schutz schwächere Abschiebungsverbot zuerkannt wurde.

Bis März diesen Jahres wurde in der Regel Subsidiärer Schutz zuerkannt.

Die Bundesregierung bestätigt, dass das BAMF seine internen Leitsätze zu Syrien Mitte März abgeändert hat.

Näheres unter https://www.asyl.net/start/